Einrichtungen

Wertstoffhof Lenting

Hausanschrift:Am Bergfürst Zufahrt über Nürnberger Straße oder über Am Bergfürst - siehe Ortsplan unten 85101 Lenting

 

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

März bis Oktober:
Mittwoch 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 12.00 bis 15.00 Uhr
November bis Februar: 
Freitag 13.00 bis 16.00 Uhr
Samstag 12.00 bis 15.00 Uhr

 

 

Ortsplan

 

Wichtige Informationen rund ums Thema Abfallentsorgung

Grundsätzlich ist nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt hoheitlich für das Thema Abfallentsorgung zuständig. Dennoch kommt es immer wieder zu Fragen, die an die Gemeindeverwaltung herangetragen werden. Deshalb werden hier die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

 

Alle Informationen finden Sie ebenso auf den Seiten des Landratsamtes unter :

Abfallwegweiser | Landkreis Eichstätt (landkreis-eichstaett.de)


 

Grüngut

Für die Anlieferung von Grüngut gilt ab 01.09.2022 folgende Gebührenregelung:

Erstanlieferungen von Grüngut bis zu 3 m³ pro Tag kostenfrei
jede weitere tägliche Anlieferung bis zu 3 m³ 6,50 €
Anlieferungen über 3 m³ bis 6 m³ 6,50 €
Anlieferungen über 6 m³ 13,00 €

 

  • Holzige Abfälle mit einem Durchmesser von 30 cm bis zu 70 cm werden separat gesammelt.
  • Wurzelstöcke und Wurzelballen werden nicht angenommen.

 

Appell an alle Bürgerinnen und Bürger
Obwohl die Gemeinde die kostenlose Anlieferung von Grün- und Häckselgut auf der Kompostierungsanlage am Bergfürst anbietet, müssen wir leider feststellen, dass Grünabfälle im Gemeindewald „Am Gstocket“, in der „Güß“ und an anderen Stellen der Lentinger Gemarkung widerrechtlich abgelagert werden.

Wir bitten daher, die gemeindliche Entsorgungsanlage zu nutzen und den Wald und die Flur sauber zu
halten.

 

 

Bauschutt (seit 01.09.2022)

1 Eimer o.ä. Behältnisse 1,50 €
1 Pkw-Kofferraum, 1 Schubkarren 6,50 €
1 Pkw-Anhänger 1 m x 1,5 m 32,00 €

 

ACHTUNG: Rigips- und Heraklit-Platten werden als Bauschutt nicht angenommen!

Entsorgung dieser Stoffe z.B. über die Müllverbrennungsanlage in Mailing.

 

Styropor-Abfälle

Seit 01.01.2021 werden im Wertstoffhof keine Styroporabfälle mehr angenommen und müssen ausschließlich über den gelben Sack entsorgt.

1. Formstyropor aus Verpackung:
Weißes sauberes Formstyropor aus der Verpackung (z. B. Eckschutz beim Kauf eines Fernsehers, Styroporchips) ist über den Gelben Sack zu entsorgen.

Hinweis:
Bei Handwerksbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben ist gemäß § 3 Abs. 11 VerpackG die Abholung von Verpackungsmaterial bis zu einem Volumen von 1,1 Kubikmetern über den Gelben Sack möglich. Darüber hinaus gehende Mengen sind bei einer Entsorgungsfirma zu entsorgen (z. B. Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Gunzenhausen, Braun Entsorgung GmbH Manching, Bachhuber & Partner Entsorgungs-GmbH Beilngries). Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Entsorungsbetrieb.

2. Styropor aus dem Baubereich/Dämmung:
Styropor aus dem Baubereich und sonstige Dämmmaterialien werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Dieses entsorgen Sie bitte bei einem privaten Entsorungsunternehmen Ihrer Wahl.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite des Landratsamtes Eichstätt

Abfallwegweiser | Landkreis Eichstätt (landkreis-eichstaett.de)

 

Sperrmüll

 

1. Abgabe über Container auf den Wertstoffhöfen

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Eichstätt betreibt zusammen mit den Gemeinden in jeder Gemeinde einen Wertstoffhof. Auf den Wertstoffhöfen stehen neben Holz- und Metallschrottcontainern künftig Sperrmüllcontainer bereit. Über diese Container können ganzjährig sperrige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 3 Kubikmeter) kostenlos entsorgt werden.

 

Die aktuellen Öffnungszeiten und das genaue Containerangebot finden Sie hier.

Als Landkreisbürger können Sie jeden Wertstoffhof im Landkreis Eichstätt nutzen.

 

2. Sperrmüllabholung auf Antrag

Jeder Haushalt, der an die Restmüllabuhr des Landkreises Eichstätt angeschlossen ist, kann einmal pro Kalenderjahr eine kostenlose Sperrmüllabholung in haushaltsüblicher Menge (bis 3 Kubikmeter) beantragen.

 

Bei der Anmeldung ist jeweils die Nummer der Gebührenmarke der Restmülltonne zur Identifizierung des Anmelders anzugeben. Zudem müssen Sie die Gegenstände, die entsorgt werden sollen, benennen, damit das Abfuhrunternehmen die Tour entsprechend planen kann.

 

Die angemeldeten Sperrmüllteile werden innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt. Der genaue Termin wird Ihnen ca. 5 Tage vor der Abholung schriftlich durch das Landratsamt mitgeteilt.

 

Soweit nach der Sperrmüllabfuhr Teile liegen geblieben sind, die nicht angemeldet waren oder die nicht zum Sperrmüll gehören, ist der Platz von demjenigen zu räumen, der die Abholung beantragt hat.

 

Achtung: Haushaltsauflösungen mit einer Menge größer als 3 Kubikmeter werden nicht unterstützt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite des Landratsamtes Eichstätt

Abfallwegweiser | Landkreis Eichstätt (landkreis-eichstaett.de)

 

Kartonagen

Im Wertstoffhof sind zusätzlich zu den im Haushalt verwendeten Papiertonnen extra 1100-Liter-Container aufgestellt, um größere Kartonagen (bitte vorher falten) zu entsorgen.

Normaler Papiermüll muss über die im Haushalt vorhandene Papiertonne entsorgt werden.

 

 

Altholz

Für die Altholzarten von A1 - A3 kann man bis zu 3 cbm im Altholzcontainer abgeben.

Die Annahme von eindeutig belastetem Altholz der Klasse A4 kann bei folgenden Wertsstoffhöfen mit einer Maximalmenge von 1 cbm angeliefert werden:

  • Gemeinde Denkendorf
  • Gemeinde Gaimersheim
  • Gemeinde Großmehring
  • Gemeinde Hitzhofen
  • Gemeinde Kipfenberg
  • Gemeinde Mindelstetten

Nicht angenommen werden Mengen über 3 cbm Altholz und belastetes Altholz A4.

Gewerbliche Mengen, Althölzer von Gebäudeabbrüchen und Bahnschwellen werden nicht angenommen !

Entsorgungsmöglichkeiten hierfür gibt es in folgenden Müllverwertungsanlagen oder Entsorgungsunternehmen:

 

Folien

In der Kreisausschusssitzung vom 26.07.2021 wurde die Einstellung der Foliensammlung auf den Wertstoffhöfen des Landkreises zum 31.12.2021 beschlossen. Die bisher auf den Wertstoffhöfen angenommenen Folien stammen überwiegend aus landwirtschaftlichen Betrieben. Diese unterliegen nicht der Entsorgungspflicht des Landkreises.

 

Sämtliche Verpackungsfolien aus privaten Haushalten dürfen über den gelben Sack entsorgt werden. Gewerbliche Silofolien können über die regionalen Entsorgungsfirmen oder über das bundesweite Rücknahmesystem ERDE entsorgt werden. Die Sammelstellen des Rücknahmesystems ERDE finden Sie unter: www.erde-recycling.de. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Eichstätt zur Verfügung (08421 70-143).

 

Sonstige Abfälle

Zusätzlich werden am Wertstoffhof folgende Abfälle angenommen:

  • Toner-Patronen
  • PU-Schaumdosen
  • Neonröhren
  • Korken
  • Elektrogeräte (klein und groß)
  • Batterien
  • CDs und DVDs
  • Blechdosen

 

Rückgabe von Pflanzenschutzverpackungen

Kann nicht im Wertsstoffhof entsorgt werden.

Mehr Information unter www.pamira.de

 

Wertstoffhof Lenting

Am Bergfürst
85101 Lenting