Hierzu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
1.) Die Pflege erfolgt zu Hause | und | 2a.) die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 4 oder 5 |
oder | ||
2b.) die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 2 oder 3 und verfügt über eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. Pflegedienstes über Inkontinenz |
Die Pflegesäcke können im Rathaus, Zimmer 4, beantragt werden.