Pflegesäcke

Pflegende Angehörige können einmal jährlich 18 kostenlose Restmüllsäcke beantragen.

 

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

 

1.) Die Pflege erfolgt zu Hause und 2a.) die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 4 oder 5
oder
2b.) die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 2 oder 3 und verfügt über eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. Pflegedienstes über Inkontinenz


Restmüllsäcke (schwarz)Die Pflegesäcke können im Rathaus, Zimmer 4, beantragt werden.