Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung
Die An-, Um- und Abmeldung von Papiertonnen erfolgt über den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.
Übermengen nei Papiermüll
Fällt ausnahmsweise mehr Papier an, als in das vorhandene Papiergefäß passt, so können beim Landratsamt Eichstätt oder den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Papiersäcke gekauft werden. Dieser Papiersack hat ein Fassungsvolumen von 70 Litern und kostet 3,50 €. In dieser Gebühr ist die Abholung enthalten. Die Papiersäcke sind am Entleertag neben dem Papierbehälter bereitzustellen.
Nutzungshinweise / Handhabung der Behälter
Die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehältnisse sind schonend und fachgemäß zu behandeln. Reparaturen dürfen nur durch Bedienstete des Landkreises oder die vom Landkreis beauftragten Unternehmen vorgenommen werden. Beschädigungen oder Verluste von überlassenen Abfallbehältnissen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft.
Die Restmüllbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Die Behältnisse sind stets geschlossen zu halten. Abfälle dürfen in die Abfallbehältnisse nicht eingestampft oder eingepresst werden. Brennende, glühende oder heiße Abfälle sowie sperrige Gegenstände, welche die Abfallgehältnisse, die Sammelfahrzeuge oder die Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht hineingegeben werden.
Die Müllbehälter sind am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens vor dem Grundstück an einer öffentlichen Straße so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Können Grundstücke vom Sammelfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu verbringen und diese nach der Leerung unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Abfallbehältnisse nicht behindert oder gefährdet werden.
Behältergrößen
Beim Landkreis Eichstätt sind folgende Behältergrößen zugelassen: 60 Liter (Altfälle: 50 Liter), 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter.
Leerungsrythmus
Die Restmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierzehntägigen Abfuhrrythmus Die Papierabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierwöchentlichen Rythmus. Die Biotonnen werden alle 14 Tage geleert |
Müllabfuhrtermine mit Straßenreinigung, ohne Siedlung Desching |
Was gehört in die Papiertonne?
In die Papiertonne gehören:
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Kataloge
- Prospekte
- loses Papier
- Kuverts
- Schulhefte (ohne Kuststoffeinband)
- saubere Haushaltkartonagen
- Faltschachteln
- Pappkartons
- Papiertüten
- Computerpapier
- Illustrierte
Was gehört NICHT in die Papiertonne?
- Verschmutztes Papier (z. B. Hygienepapier, Papiertaschentücher, fettverschmutztes Papier, Brotzeitpapier)
- Kohlepapier
- Selbstdurchschreibepapier
- Pergamentpapier
- alte Tapeten
- Kunststoff- und aluminiumbeschichtetes Papier (z. B. Milch- und Safttüten)
- Folien
Entstehende Kosten
Die Gebühr für die Papierabholung bestimmt sich nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Restabfallbehältnisse. In der Gebühr für die Restmülltonne ist
die Leerung einer Papiertonne, die dem doppeltem Fassungsvermögen der Restmülltonne (bei 4-wöchiger Leerung) entspricht, enthalten.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite des Landratsamtes Eichstätt
Abfallwegweiser | Landkreis Eichstätt (landkreis-eichstaett.de)