Frequently Asked Questions (FAQ) - Restmüll

Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung

Die An-, Um- und Abmeldung von Restmüültonnrn erfolgt über den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

 

Übermengen

Übermengen bei Restmüll

Fallen ausnahmsweise mehr Abfälle an, als in das vorhandene Restmüllgefäß passen, so können beim Landratsamt Eichstätt oder den Gemeindeverwaltungen Restmüllsäcke gekauft werden. Dieser Restmüllsack hat ein Fassungsvolumen von 70 Litern und kostet 4,40 €. In dieser Gebühr ist die Abholung enthalten. Die Restmüllsäcke sind am Entleertag neben dem Restmüllgefäß bereitzustellen.

 

Eine weitere Möglichkeit, größere Mengen Restmüll loszuwerden, besteht bei der Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA), Am Mailinger Bach, 85055 Ingolstadt, Tel. 0841/378-0 (www.mva.ingolstadt.de). Dort kann der Abfall während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr) an der Kleinmengenannahmestelle kostenpflichtig angeliefert werden.

 

Übermengen bei Papiermüll

Fallen ausnahmsweise mehr Papierabfälle an, als in das vorhandene Papiermüllgefäß passen, so können beim Landratsamt Eichstätt oder den Gemeindeverwaltungen Papiermüllsäcke gekauft werden. Dieser Papiermüllsack hat ein Fassungsvolumen von 70 Litern und kostet 3,50 €. In dieser Gebühr ist die Abholung enthalten. Die Papiermüllsäcke sind am Entleertag neben dem Papiermüllgefäß bereitzustellen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite des Landratsamtes Eichstätt

Abfallwegweiser | Landkreis Eichstätt (landkreis-eichstaett.de)

 

Entsorgungsgebühren ab dem 01.01.2021:

Kundentyp Gebühren

für Kleinanlieferer:

bis 100 kg pauschal 10,00 €

Überschreitet die angelieferte Müllmenge 100 kg, wird die gesamte Menge mit dem anteiligen Gebührensatz für Selbstanlieferer berechnet.

für Selbstanlieferer:    90,00 € je Tonne

 

Nutzungshinweise / Handhabung der Behälter

Die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehältnisse sind schonend und fachgemäß zu behandeln. Reparaturen dürfen nur durch Bedienstete des Landkreises oder die vom Landkreis beauftragten Unternehmen vorgenommen werden. Beschädigungen oder Verluste von überlassenen Abfallbehältnissen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft.

Die Restmüllbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Die Behältnisse sind stets geschlossen zu halten. Abfälle dürfen in die Abfallbehältnisse nicht eingestampft oder eingepresst werden. Brennende, glühende oder heiße Abfälle sowie sperrige Gegenstände, welche die Abfallgehältnisse, die Sammelfahrzeuge oder die Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht hineingegeben werden.

 

Die Müllbehälter sind am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens vor dem Grundstück an einer öffentlichen Straße so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Können Grundstücke vom Sammelfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu verbringen und diese nach der Leerung unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Abfallbehältnisse nicht behindert oder gefährdet werden.


Behältergrößen

Beim Landkreis Eichstätt sind folgende Behältergrößen zugelassen: 60 Liter (Altfälle: 50 Liter), 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter.

 

Leerungsrythmus

Die Restmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierzehntägigen Abfuhrrythmus

Die Papierabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierwöchentlichen Rythmus.

Die Biotonnen werden alle 14 Tage geleert

Schemenbild Abfallkalender

Müllabfuhrtermine,

nur Siedlung Desching

Schemenbild Abfallkalender

Müllabfuhrtermine mit Straßenreinigung, ohne Siedlung Desching

 

Was gehört in die Restmülltonne?

In den Restmüll gehören unter anderem:

  • Asche
  • Backpapier
  • Binden
  • Blaupapier
  • Blumenvasen
  • Bratfolie
  • Disketten
  • Dispersionsfarben
  • Einweggeschirr 
  • Federn
  • Feinstrumpfhosen
  • Felle
  • Feuerzeuge
  • Filzstifte 
  • Fotos
  • Geschenkfolie
  • Geschirr
  • Glühbirnen
  • Gummi
  • Haare
  • Hartplastikbehälter
  • Hundekot
  • Hygienetücher
  • Kabelreste
  • Katzenstreu
  • Karton (verschmutzt)
  • Kehricht
  • Keramik
  • Kerzenreste
  • Kinderspielzeug
  • Knochen
  • Kochgeschirr (aus Glas)
  • Kohlepapier
  • Korbwaren
  • Kosmetiktücher
  • Küchenpapier
  • Kugelschreiber
  • Kleiderbügel
  • Leder
  • Lumpen
  • Luftballons
  • Musikcasetten
  • Nylonstrümpfe
  • Ordner
  • Papier (verschmutzt)
  • Papiertaschentücher
  • Pappgeschirr
  • Pergamentpapier
  • Plastikgeschirr
  • Plexiglas
  • Porzellan
  • Putzlappen
  • PVC-Rohre
  • Regenschirme
  • Ruß
  • Schallplatten
  • Schleifpapier
  • Schnellhefter (Kunststoff)
  • Schnürsenkel
  • Seifenreste
  • Spiegelscherben
  • Spielwaren
  • Spültücher
  • Staubsaugerbeutel
  • Steingut  
  • Strumpfhosen
  • Tampons
  • Tapeten
  • Teppichreste
  • Topfkratzer
  • Verbandsmaterial
  • Videocasetten
  • Watte
  • Wärmflaschen
  • Windeln
  • Wolle
  • Zahnbürsten
  • Zigarettenkippen 

 

Entstehende Kosten

Die Gebühr für die Papierabholung bestimmt sich nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Restabfallbehältnisse. In der Gebühr für die Restmülltonne ist
die Leerung einer Papiertonne, die dem doppeltem Fassungsvermögen der Restmülltonne (bei 4-wöchiger Leerung) entspricht, enthalten.

Die Biotonne sowie deren Erstlieferung sind für Sie kostenlos und haben keine Auswirkung auf die jährliche Müllgebühr.

 

Gebühren der Restmülltonnen für die Abfallentsorgung im Vierteljahr:

Restmüll:

Tonnengröße Gebühr
einen Müllnormeimer mit 60 l 18,00 EUR (6,00 EUR/monatl.)
eine Müllnormtonne mit 120 l 29,10 EUR (9,70 EUR/monatl.)

eine Müllnormtonne mit 240 l

54,00 EUR (18,00 EUR/monatl.)
einen Müllnormgroßbehälter mit 1100 l 250,20 EUR (83,40 EUR/monatl.)

 

zusätzliche einzelne Abfuhr Papiermüll:

Tonnengröße Gebühr
Papiertonne mit 120 l 1,00 EUR

Papiertonne mit 240 l

2,00 EUR
Papiertonne mit 1100l 7,50 EUR

 

Bei Leerung in anderen Intervallen (§ 16 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung) ändern sich die Beträge nach Abs. 1 bis 3 der Gebührensatzung entsprechend dem Volumen.

 

Für die Berechnung der wöchentlichen Papiertonne ist die kostenlose Entleerung, die in der Gebühr für die Restmülltonne enthalten ist, gegenzurechnen.

 

Alle anderen Varianten errechnen sich entsprechend dem geleerten Volumen.

 

Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebühr wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15 November fällig.

 

 

Wertstoffhof Lenting

Am Bergfürst
85101 Lenting