Hierzu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
| 1.) Die Pflege erfolgt zu Hause | und | 2a.) die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 4 oder 5 | 
| oder | ||
| 2b.) die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 2 oder 3 und verfügt über eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. Pflegedienstes über Inkontinenz | 
Die Pflegesäcke können im Rathaus, Zimmer 5, beantragt werden.
