Förderaufruf Öko-Kleinprojekte 2026 der Ökomodellregion Stadt.Land.Ingolstadt
Biobetrieben, Vereinen und Verbänden sowie kommunalen Einrichtungen in den Mitgliedsgemeinden der bayrischen Öko-Modellregionen steht auch 2026 wieder ein Fördertopf mit 50.000 Euro zur Verfügung. Dank des "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" des Bayrischen Landwirtschaftsministeriums werden Öko-Kleinprojekte in den Regionen gefördert. Ziel der Förderung ist es, die regionale Bio-Landwirtschaft zu stärken. Im Fokus steht hierbei besonders der Auf- und Ausbau von Bio-Wertschöpfungsketten in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) und umfasst damit die Bereiche Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Logistik von Bio-Lebensmitteln. Gern gesehen sind auch kreative Beiträge, die zur Bewusstseinsbildung für die regionale Bio-Landwirtschaft bei Kindern und Erwachsenen beitragen.
Was sind Öko-Kleinprojekte?
Als Kleinprojekte zählen Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 50% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR. Achtung! Anträge können nur für Kleinprojekte gestellt werden, wenn mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Wer kann sich bewerben?
Anträge einreichen können Kommunen, Unternehmen, Verbände, Vereine, natürliche und juristische Personen (Unternehmen benötigen eine Bio-Zertifizierung) im Gebiet der Öko-Modellregion Stadt.Land.Ingolstadt. Mitglied sind die Stadt Ingolstadt und die Gemeinden Kösching, Lenting,, Nassenfels, Wellheim, Wettstetten, Gaimersheim, Böhmfeld und Karlskron.
Was kann gefördert werden?
Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Konzepts der Öko-Modellregionen dienen und im Gebiet der Öko-Modellregion liegen.
Die Kleinprojekte leisten damit einen Beitrag zur…
1. Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio- Wertschöpfungsketten.
2. Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln.
3. Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten.
4. Bewusstseinsbildung bei regionalen Akteuren aus den Bereichen Bildung, Politik, Verwaltung, Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Gastronomie oder den Endverbrauchern.
Wie hoch ist die Förderung?
Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist.
Wie erfolgt das Antragsverfahren?
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Links dazu findet man auf der Internetseite der Ökomodellregion Stadt.Land.Ingolstadt beim Förderaufruf.
Nach Welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
Ein sechsköpfiges Gremium vergibt auf Basis von 11 Kriterien Punkte.
Wann ist die Bewerbungsfrist ?
Bitte reichen Sie alle Unterlagen bis zum 02.02.2026 ein, am besten per Mail, und besprechen Sie Ihre Idee im Vorfeld mit der ÖMR. Wir sind gespannt und freuen uns auf spannende Projekte!
Fragen zur Antragstellung?
Der Ablauf für die Bewerbung ist unkompliziert. Wir bitten alle Interessierten darum, sich den Bewerbungsaufruf und das Merkblatt durchzulesen, die Förderanfrage inklusive einer Kostenschätzung auszufüllen und an die ÖMR zu senden.
Petra Simon Öko-Modellregion Stadt.Land.Ingolstadt. Tel: 0155 60472997 E-Mail: simon@lpv-ingolstadt.de
In 8 Schritten zur Kleinprojekteförderung:
1. Projektidee entwickeln
2. Vollständige Bewerbung bis zum 02.02.2026 bei der Öko-Modellregion einreichen
3. Regionales Gremium entscheidet über die eingegangenen Anträge
4. Mit der Zusage Ende Februar könnt ihr die Umsetzung des Projektes beginnen
5. Umsetzung bis zum 20.09.2026 abschließen
6. Durchführungsnachweis bis 01.10.2026 einreichen
7. Prüfung des Projekts durch das ÖMR-Management
8. Erhalt der Förderung von maximal 50% der Nettokosten mindestens 500 Euro, maximal 10.000 Euro bis Ende des Jahres
