Interessenbekundungsverfahren für Baugrundstücke im Baugebiet „Lenting Nord“

 

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans „Lenting Nord“ hat die Gemeinde Lenting auf einer Fläche von insgesamt

1.824 m² neue Baugrundstücke in der Straße „Am Lesermantel“ geschaffen.

Aufgrund des Zuschnitts und der Tiefe des Grundstücks sind verschiedene Formen der Grundstücksaufteilung denkbar.

Um die spätere Einteilung möglichst an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, führt die Gemeinde Lenting zunächst

ein unverbindliches Interessensbekundungsverfahren durch.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihr Interesse an einem Baugrundstück zu bekunden und

dabei ihre gewünschte Grundstücksgröße sowie – soweit möglich – ihre Vorstellungen zur Bebauung

(z. B. Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) mitzuteilen. Die baurechtlichen Vorgaben können dem

Bebauungsplan entnommen werden.

Dieser ist unter https://www.lenting.de/031-bp-nr-31-bebauungsplan-031-lenting-nord abrufbar.

Die eingehenden Rückmeldungen dienen der Gemeinde als Grundlage für die Erarbeitung einer bedarfsgerechten

Grundstückseinteilung. Erst im Anschluss daran wird ein förmliches Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchgeführt.

Im Vorfeld des förmlichen Verfahrens wird dann auch ein verbindlicher Kaufpreis festgelegt.

Im Interessensbekundungsverfahren kann mit einem Orientierungswert von 740 €/m² inkl. Erschließung gerechnet werden.

Die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist unverbindlich und begründet weder einen Anspruch auf die Zuteilung

eines Grundstücks noch auf eine bestimmte Grundstücksgröße oder -lage.

 

Interessensbekundungen können bis 20.08.2026 per Mail an poststelle@lenting.de unter Angabe der Wunschvorstellungen

zu Grundstücksgröße und Bebauung bei der Gemeinde Lenting eingereicht werden.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter 08456/929510 gerne zur Verfügung.