Bekanntmachung
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Gemeinderat Lenting erlässt auf Grund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 06.05.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 06.05.2020 außer Kraft.
Die Satzung liegt im Rathaus Lenting, Rathausplatz 1, Zimmer 13, 85101 Lenting, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Allgemeine Geschäftsstunden der Gemeinde Lenting:
Montag bis Freitag: Vormittag von 8:00 – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: Nachmittag von 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag: Nachmittag von 14:00 – 17:30 Uhr
Gemeinde Lenting
gez.
Christian Conradt
Erster Bürgermeister
Veröffentlichung auf der Homepage vom 21.05.2026 bis 11.06.2026

