Bekanntmachung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Wappen

                            

 

 

 

 

 

Bekanntmachung

 

 

der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

 

 

Der Gemeinderat Lenting erlässt auf Grund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 06.05.2026 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 06.05.2020 außer Kraft.

 

Die Satzung liegt im Rathaus Lenting, Rathausplatz 1, Zimmer 13, 85101 Lenting, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

 

Allgemeine Geschäftsstunden der Gemeinde Lenting:

 

Montag bis Freitag:              Vormittag     von       8:00 – 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:        Nachmittag  von     14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag:                          Nachmittag  von     14:00 – 17:30 Uhr

 

 

Gemeinde Lenting

 

gez.

Christian Conradt

Erster Bürgermeister

 

 

Veröffentlichung auf der Homepage vom 21.05.2026 bis 11.06.2026