Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Schöffenwahl
Die Schöffenwahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 finden in diesem Jahr statt. Das Amtsgericht Ingolstadt sucht derzeit auch in der Gemeinde Lenting wieder geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Bewerben können sich Lentinger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.
Das offizielle Bewerbungsformular steht Ihnen unter formular_bewerbung_schöffe.docx (live.com) zur Verfügung.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis spätestens 18. April 2023 an die Gemeinde Lenting, Rathausplatz 1, 85101 Lenting.
Jugendschöffenwahl
Neben der Schöffenwahl findet dieses Jahr auch die Jugendschöffenwahl für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Der Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes beim Landratsamt Eichstätt als zuständiges Gremium sucht derzeit auch in der Gemeinde Lenting geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Für das Amt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen gelten hinsichtlich Staatsbürgerschaft und Altersbegrenzung die gleichen Voraussetzungen wie bei der Schöffenwahl. Bewerberinnen und Bewerber sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Das offizielle Bewerbungsformular finden Sie hier.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis spätestens 16. März 2023 an die Gemeinde Lenting, Rathausplatz 1, 85101 Lenting.
Weitere Informationen zur Schöffen und Jugendschöffenwahl finden Sie hier:
Schöffenwahl 2023 (schoeffenwahl2023.de)
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/