Hinweis zu Veranstaltungen im Gemeindebereich

Bei größeren Festen ist es notwendig, diese Veranstaltungen in der Gemeinde zu beantragen. Dies gilt natürlich nicht für Feste im privaten Rahmen, aber sobald z.B. Essen oder Getränke verkauft werden.

Veranstaltungen im Gemeindebereich (Partybild)

Bitte melden Sie Veranstaltungen und vorübergehende Gaststättenerlaubnisanträge mindestens drei Wochen vor dem geplanten Termin bei der Verwaltung an (bei größeren Veranstaltungen früher!). Diesen zeitlichen Rahmen benötigen wir, da vor der Genehmigung Stellungnahmen von verschiedenen Stellen wie Polizei, Jugendamt usw. einzuholen sind.

 

Offizieller Textauszug aus dem BayernPortal zum Thema Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG (zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde). Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (in der Regel ist kein Unterrichtungsnachweis und keine Baugenehmigung erforderlich).

Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein).

 

Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.


Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort). Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist.