Zur Entlastung der Familien und finanziellen Abfederung der Einführung der Arbeitsmarktzulage durch die Stadt Ingolstadt gewährt die Gemeinde Lenting für das Betreuungsjahr 2022/2023 einen einmaligen Zuschuss unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Zuschuss wird nur auf Antrag (formloser, schriftlicher Antrag) gewährt und ist nach Ablauf des Betreuungsjahres bis spätestens 30.09.2023 bei der Gemeinde Lenting zu stellen.
- Antragsberechtigt sind nur Eltern, deren Hauptwohnsitz für die Monate der Betreuung in Lenting ist.
- Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Als Nachweis dient der Wohngeldbescheid.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der Arbeitsmarktzulage bzw. des Elternbeitragsaufschlags für das Kita-Jahr 2022/2023 für den Zeitraum des Bezugs von Wohngeld.
- Für die Monate September bis Dezember 2022 wird der Zuschuss gewährt, sofern ein Anspruch auf Wohngeld nach den ab 01.01.2023 geltenden Bestimmungen gewährt wird.