Am 1. April 2025 wird die Hundesteuer für 2025 fällig.
Der Hundesteuerbescheid für neu angemeldete Hunde für 2025 wurde Ihnen kürzlich zugestellt.
Steuerpflicht:
Die Abgabepflicht besteht für alle Hunde, die älter als vier Monate sind.
Anmeldepflicht:
Sofern noch nicht geschehen, müssen in Lenting gehaltene Hunde bei der Gemeinde Lenting angemeldet werden. Wer einen Hund im Lauf des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht, anzuzeigen. Wer einen noch nicht 4 Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von 4 Monaten beim Steueramt anmelden.
Abmeldepflicht:
Wird ein Hund während des Jahres verkauft oder getötet, ist er verendet oder entlaufen, so muss er beim Steueramt abgemeldet werden. Über die Weggabe oder Tötung sind Nachweise vorzulegen. Die Abmeldung kann auch schriftlich geschehen.
Wohnungswechsel:
Bei Umzug des Hundehalters wird um Angabe der neuen Anschrift gebeten.
Hundezeichen:
Jeder steuerpflichtige Hund muss stets das für ihn gültige Hundezeichen tragen.
Missachtungen der Meldepflicht können zur Einleitung von Bußgeldverfahren führen.